Versand und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in € frei Haus Deutschland (außer Inseln und Sondergebiete) ausschließlich Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Transportverpackungen sind ggfs. nach Maßgabe der Verpackungsverordnung an uns zurückzugeben. Sollte eine Rückgabe nicht binnen drei Monaten nach Lieferung der Ware erfolgen, so berechnen wir diese zu Selbstkosten. Verpackungen, die nicht Transportverpackungen sind, werden nicht zurückgenommen.

Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich.

Liegen für Verpackung und Versand keine ausdrücklichen Weisungen des Bestellers vor, so behalten wir uns die Wahl der Verpackung und des Transportweges vor. Verpackungsmaterial, das nicht der Rückgabe nach Verpackungsverordnung unterliegt, berechnen wir zu Selbstkosten.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen ohne Abzug an uns zahlbar, unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Der Besteller hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere, deren Hereinnahme wir uns im Einzelfalle vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird. Die damit verbun denen Kosten und Spesen trägt der Besteller. 

Der Besteller hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % - Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht wer- den, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden, anerkannt sind oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

Lieferfristen, Lieferverzögerungen

Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hin auszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Darübernhaus gelten unsere allgemeinen Geschätftsbedingungen